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24392 Süderbrarup


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bei zahlreichen Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben.


Beschreibung

Bei großen Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können wie etwa Straßen- und Schienenbau, Deponien, Industrieanlagen oder bestimmte Bauleitplanungen ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Dabei werden im Vorfeld der Entscheidung die möglichen Auswirkungen des Projekts auf Menschen, Natur, Wasser, Boden, Luft, Klima sowie auf Kultur- und Sachgüter umfassend untersucht und bewertet. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht zusammengefasst und fließen in die behördliche Entscheidung ein.

Die Öffentlichkeit wird in das Verfahren einbezogen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist kein eigenständiges Verfahren, sondern Bestandteil des jeweiligen Genehmigungsprozesses („Huckepack-Verfahren“).

Die unteren Naturschutzbehörden führen die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbst durch, sondern fordern sie an.


Zuständigkeit

Untere Naturschutzbehörde


Kosten

Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Lagepläne,
  • Beschreibungen,
  • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

Umweltverträglichkeitsprüfung

BMU - Umweltprüfungen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt für Planfeststellung Verkehr

Hopfenstraße 29
24103 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 9886209-999
E-Mail: Planfeststellung[at]wimi.landsh.de
Web: schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html


Sachgebiet Umweltverwaltung

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Mitarbeiter (Sachgebiet Umweltverwaltung)

Herr Sönke Marxen Icon Vcard

Tel: 04621 87395  
E-Mail: soenke.marxen[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 403