Wohnsitz Abmeldung
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Wohnsitz Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keinen neue Wohnung in Deutschland beziehen, dann müssen Sie sich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zwecke der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
- Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
Ansprechpartner
Amt Süderbrarup - Einwohnermeldeamt
team Allee 22
24392 Süderbrarup
Tel:
04641 78-14
|
Fax:
04641 78-33
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-suederbrarup.de
Web:
www.amt-suederbrarup.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. keine Sprechstunden
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr