Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
Wer als Dolmetscher/in offiziell ermächtigt werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
verwandte Vorgänge
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung im Einzelfall beantragen
- Gewerbe ummelden
- Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Für diese kommunale Leistung können wir keinen Ansprechpartner ermitteln. Bitte wählen Sie eine andere Zuständigkeitsauswahl aus.