Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannte Personen oder als Flüchtling anerkannte Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
Formulare
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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannte Personen oder als Flüchtling anerkannte Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
Sie haben als staatenlos anerkannte Person, heimatlose Person oder als anerkannte geflüchtete Person im Ausland geheiratet? Dann können Sie die Eheschließung bei einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Beschreibung
Sie sind als staatenlose Person, heimatlose Ausländerin oder Ausländer oder ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland anerkannt und haben im Ausland geheiratet? Dann können Sie nach der Eheschließung im Ausland einen Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt stellen.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt
- Ihres Wohnortes oder
- des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben, oder
- des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Kurztext
- Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung im Ausland in Deutschland möglich für anerkannte
- staatenlose Personen
- heimatlose Ausländerinnen und Ausländer sowie
- ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland können
- Ehe im Ausland muss wirksam sein und darf deutschem Recht nicht entgegenstehen
Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Fristen
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Ehegatten ist staatenlos, heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer oder anerkannte ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
- Keiner der Eheschließenden war oder ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
- Die Eheschließung ist rechtswirksam und mit dem deutschem Recht vereinbar.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
erforderliche Unterlagen
- Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsheirat
- ausländische Heirats- oder Eheurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Geburtsurkunden von Ehepartnerin und Ehepartner
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall
Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.
Rechtsgrundlage
Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
§ 34 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 9 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 10 Personenstandsgesetz (PStG)
Artikel 11 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Artikel 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
§ 438 Zivilprozessordnung (ZPO)
Artikel 5 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Südangeln - Standesamt
Toft 7
24860 Böklund
Tel:
04623 78-0
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
info[at]amt-suedangeln.de
Web:
www.amt-suedangeln.de/
Öffnungszeiten:
Mo 08.00 Uhr - 12.00 UhrMo 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi geschlossenDo 08.00 Uhr - 12.00 UhrDo 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - Standesamt)
Tel:
04623 78-136
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
standesamt[at]amt-suedangeln.de
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Zimmer:
106
Mitarbeiter (Amt Südangeln - Standesamt)
Tel:
04623 78-106
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Fax:
04623 78-400
E-Mail:
gewerbe[at]amt-suedangeln.de
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Zimmer:
106