Trinkwasser- und Nichttrinkwasseranlagen anmelden
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Trinkwasser- und Nichttrinkwasseranlagen anmelden
Möchten Sie eine Wasserversorgungsanlage für Trinkwasser oder eine Nichttrinkwasseranlage betreiben? Dann müssen Sie diese bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt anmelden.
Beschreibung
Trinkwasser ist ein Lebensmittel und unterliegt besonders hohen Sicherheitsanforderungen. Wasserversorgungsanlagen werden durch das Gesundheitsamt überwacht.
Wenn Sie eine zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlage, eine Eigenwasserversorgungsanlage (Hausbrunnen) oder eine Gebäudewasserversorgungsanlage mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung betreiben möchten, müssen Sie Ihrem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen:
- die Errichtung
- die Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
- bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
- die Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
- die vollständige oder teilweise Stilllegung
Ähnliches gilt, wenn Sie eine mobile oder eine zeitweilige Wasserversorgungsanlage betreiben.
Als Betreiberin oder Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage müssen Sie eine im selben Gebäude betriebene Nichttrinkwasseranlage ebenfalls anmelden. Dies gilt nicht für Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn Sie dort Trinkwasser einspeisen.
Kurztext
- Trinkwasser unterliegt als Lebensmittel hohen Sicherheitsanforderungen
- Wasserversorgungsanlagen:
- zentrale oder dezentrale Wasserversorgungsanlagen
- Hausbrunnen als Eigenwasserversorgungsanlage
- Gebäudewasserversorgungsanlagen mit öffentlicher Trinkwasserbereitstellung
- müssen zuständigem Gesundheitsamt gemeldet werden, und zwar:
- Errichtung
- Inbetrieb- und Wiederinbetriebnahme
- bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
- Übertragung des Eigentums oder des Nutzungsrechts
- vollständige oder teilweise Stilllegung
- Entsprechende Anzeigepflichten bestehen auch bei:
- mobilen Wasserversorgungsanlagen
- zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen
- wenn neben Gebäudewasserversorgungsanlage auch eine Nichttrinkwasseranlage betrieben wird, muss die Nichttrinkwasseranlage ebenso gemeldet werden
- Ausnahme: Löschwasser- und Tränkwasseranlagen, wenn diese mit Trinkwasser betrieben werden
Zuständigkeit
An die Kreise und kreisfreien Städte.
Fristen
Sie betreiben oder besitzen eine Wasserversorgungsanlage oder eine Nichttrinkwasseranlage.
erforderliche Unterlagen
Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel:
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Fax:
+49 4331 202-295
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Rendsburg
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Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-513
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
anke.keilmann[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
004
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-618
|
Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
joerg.taubert[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
004