Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses
Formulare
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Berufsausbildung: Eintragung des Ausbildungsverhältnisses
Ausbildungsverhältnisse in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen bei der Kammer eingetragen werden.
Beschreibung
Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden/eine Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchten, muss das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Kammer eingetragen werden. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung.
Zuständigkeit
An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
- die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
 - die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen (IHK),
 - die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
 - die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
 - die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
 - die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.
 
Weitere Zuständigkeiten, zum Beispiel für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Fristen
Die Meldung muss unverzüglich nach dem Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch binnen 4 Wochen nach Beginn der Ausbildung erfolgen.
Kosten
Für die Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb eine Gebühr zu entrichten.
erforderliche Unterlagen
Folgende Angaben sind notwendig:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden,
 - Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung,
 - erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
 - Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung,
 - Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit,
 - Datum des Beginns der Berufsausbildung,
 - Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
 - Name und Anschrift der Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
 - Name, Vorname, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.
 
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Formulare für Ausbildungsverträge finden Sie auf den Seiten der IHK.
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Ansprechpartner
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
  
  Düsternbrooker Weg 75
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 57935-10  
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      Fax:
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      E-Mail:
      info[at]aksh-kiel.de
      
    
  
      Web:
      www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-16:00 Uhr
Mi. 08:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-14:00 Uhr
    
Ärztekammer Schleswig-Holstein
  
  Bismarckallee 8-12
    
  23795 Bad Segeberg
  
      Tel:
      +49 4551 803-0  
  |  
      Fax:
      +49 4551 803-180
  
  
      E-Mail:
      info[at]aeksh.org
      
    
  
      Web:
      www.aeksh.de
      
    
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Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
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Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
    
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      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Flensburg
  
  Johanniskirchhof 1-7
    
  24937 Flensburg
  
      Tel:
      0049461 866-0  
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      Fax:
      0049461 866-110
  
  
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      info[at]hwk-flensburg.de
      
    
  
Postanschrift:
      
          Postfach
          1738
        
      
      24907 
       Flensburg 
    
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Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
    
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
  
  Bergstraße 2
    
  24103 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 5194-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 5194-234
  
  
      E-Mail:
      infothek[at]kiel.ihk.de
      
    
  
      Web:
      www.ihk.de/schleswig-holstein/
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
    
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
  
  Am Kamp 15-17
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 9453-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 9453-199
  
  
      E-Mail:
      lksh[at]lksh.de
      
    
  
      Web:
      www.lksh.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
    
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
  
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  24837 Schleswig
  
      Tel:
      +49 46 21 939-10  
  |  
      Fax:
      +49 46 21 939-126
  
  
      E-Mail:
      info[at]notk-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.notk-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
  
  Gottorfstraße 13
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      +49 46 21 9391-0  
  |  
      Fax:
      +49 46 21 9391-26
  
  
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      Web:
      www.rak-sh.de
      
    
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      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    
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  24114 Kiel
  
      Tel:
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      Fax:
      +49 431 5 70 49-10
  
  
      E-Mail:
      info[at]stbk-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.stbk-sh.de
      
    
Postanschrift:
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Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
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