Reisepass: Vorläufiger Reisepass
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Reisepass: Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.
Beschreibung
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).
Fristen
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
erforderliche Unterlagen
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
- gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
Rechtsgrundlage
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Weitere Informationen
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des Visa-Waiver-Programms. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 0
|
Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 73 79 480
|
Fax:
+49 4351 / 73 79 490
E-Mail:
britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
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Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-422
|
Fax:
+49 4351 / 7379-490
E-Mail:
maike.tuexen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
16
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-470
|
Fax:
+49 4351 / 7379-490
E-Mail:
lisa.wollesen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
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Zimmer:
13
Amt Schlei-Ostsee
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Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel:
+49 43 51 / 7379 - 0
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Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
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Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-163
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Fax:
+49 4351 / 7379-169
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ilka.marquardt[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
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Zimmer:
22
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-164
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Fax:
+49 4351 / 7379-169
E-Mail:
carola.strauchmann[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
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Zimmer:
21
Amt Schlei-Ostsee
Verwaltungsstelle Fleckeby
Schmiederedder 5
24357 Fleckeby
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 180
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Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 189
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
dienstags: 08.30 - 12.00 Uhr
donnerstags: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Fleckeby auch die Verwaltungsstellen Damp, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-424
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Fax:
+49 4351 / 7379-490
E-Mail:
katja.szameit[at]amt-schlei-ostsee.de
Amt Schlei-Ostsee
Verwaltungsstelle Rieseby
Dorfstraße 13
24354 Rieseby
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 219
|
Fax:
+49 43 55 / 99 98 54
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 08.30 - 12.00 Uhr
montags 14.00 - 17.30 Uhr
Die Verwaltungsstelle Rieseby ist am 12.04.2023 und 14.04.2023 ganztägig geschlossen.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Rieseby auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-219
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Fax:
+49 43 55 / 99 98 54
E-Mail:
stefanie.grimm[at]amt-schlei-ostsee.de