Vorgesehen zum Löschen - Neuen Schwerbehindertenausweis beantragen
Leistungen
Landesportal Schleswig-Holstein
Vorgesehen zum Löschen - Neuen Schwerbehindertenausweis beantragen
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft oder sie ihn verloren haben, können Sie einen neuen beantragen.
Beschreibung
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Außerdem ist darin die Dauer der Gültigkeit vermerkt.
Beachten Sie, dass der Schwerbehindertenausweis in der Regel befristet gültig ist. Beantragen Sie rechtzeitig eine neue Ausstellung, wenn die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises ausläuft.
Einen neuen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen.
Sie benötigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
- Anspruch auf Zusatzurlaub,
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung,
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen,
- Rundfunkgebührenbefreiung,
- Ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
Als eventuelle zusätzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage:
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
- Bl - Blind
- Gl - Gehörlos
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- TBl - Taubblind
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Flächenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Flächenaufdruck ermöglicht die unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr.
Kurztext
- Schwerbehindertenausweis Ausstellung neu
- der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch
- Ausweis ist in der Regel befristet gültig
- neue Ausstellung/Verlängerung muss rechtzeitig beantragt werden
- Mit einem Schwerbehindertenausweis können bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden, z.B.
- besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
- Anspruch auf Zusatzurlaub,
- Vergünstigungen bei der Einkommensbesteuerung
- unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
- Benutzung von Behindertenparkplätzen, Parkerleichterungen
- Rundfunkgebührenbefreiung
- ermäßigter Eintritt zu Veranstaltungen
- zuständig: zuständige Behörde
Zuständigkeit
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
§ 152 Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
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Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 8060
|
Fax:
+49 4621 29583
E-Mail:
post.sl[at]lasd.landsh.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhroder nach Vereinbarung