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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.


Beschreibung

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Reisepass für Kinder

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
  • wird von einigen Staaten in der EU und weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungsklebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen untauglich ist,
  • kann nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.

Kinderreisepässe werden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind ausschließlich einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Beantragung des Reisepasses

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss auch das Kind persönlich anwesend sein.

Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.

Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Die unzuständige Passbehörde muss dafür eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand zahlen Sie einen Zuschlag .

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

Kurztext

  • Reisepass Ausstellung
  • bei Einreise in Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
  • deutscher Reisepass wird auf Antrag ausgestellt
    • muss persönlich beantragt werden
      • kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
      • kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
    • kann für jede Person jeden Alters, auch für Säuglinge und Kleinkinder, beantragt werden
  • Gültigkeit des Reisepasses verfällt vorzeitig, wenn
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Passfoto eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung des Wohnorts oder der Größe führen nicht zur Ungültigkeit
  • Voraussetzung:
    • deutsche Staatsbürgerschaft
    • es liegen keine Passversagungsgründe vor
  • erforderliche Unterlagen:
    • Identitätsnachweis wie zum Beispiel:
      • Reisepass
      • vorläufiger Reisepass
      • Personalausweis
      • vorläufiger Personalausweis
      • Kinderreisepas s
    • biometrisches Passfoto
    • bisheriger Reisepass, sofern vorhanden
    • ggfs. Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind:
      • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • alternativ kann der Reisepass im Expressverfahren oder, wenn bis zum Reiseantritt keine Zeit für ein ExpressBestellverfahren (in der Regel 3 Werktage) mehr bleibt, auch als vorläufiger Reisepass beantragt werden
  • zuständig:
    • Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
    • deutsche Vertretung im Ausland

 

 


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Fristen

Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
  • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
  • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Bearbeitungsdauer

Die reguläre Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 10 bis 12 Werktage. Es kann jedoch insbesondere in der Urlaubszeit zu einer erhöhten Bearbeitungsdauer von 4-5 Wochen kommen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.


erforderliche Unterlagen

  • Ihr Identitätsnachweis wie zum Beispiel:
    • Reisepass
    • Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • biometrisches Passfoto
  • gegebenenfalls Ihr bisheriger Reisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei der Antragstellung für ein Kind:
    • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
    • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
  • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

 


Rechtsgrundlage

§ 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)

§ 1 Passverordnung (PassV)

§ 15 Passverordnung (PassV)

Rechtsbehelf

  • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 


Formulare


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Gohar Baghdasaryan Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 351 / 7379-455   |   Fax: +49 351 / 7379-490
E-Mail: gohar.baghdasaryan[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 13  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

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Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 73 79 480   |   Fax: +49 4351 / 73 79 490
E-Mail: britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 10  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

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Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-422   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: maike.tuexen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 16  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Lisa Wollesen Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-470   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: lisa.wollesen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 13  


Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Ilka Marquardt Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-163   |   Fax: +49 4351 / 7379-169
E-Mail: ilka.marquardt[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 22  

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Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-164   |   Fax: +49 4351 / 7379-169
E-Mail: carola.strauchmann[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 21  


Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Fleckeby
Schmiederedder 5
24357 Fleckeby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 180   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 189
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

dienstags: 08.30 - 12.00 Uhr
donnerstags: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Fleckeby auch die Verwaltungsstellen Damp, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

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Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-424   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: katja.szameit[at]amt-schlei-ostsee.de


Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Rieseby
Dorfstraße 13
24354 Rieseby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 219   |   Fax: +49 43 55 / 99 98 54
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags und mittwochs: 08.30 - 12.00 Uhr
montags 14.00 - 17.30 Uhr

Die Verwaltungsstelle Rieseby ist am 12.04.2023 und 14.04.2023 ganztägig geschlossen.

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Rieseby auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Stefanie Grimm Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-219   |   Fax: +49 43 55 / 99 98 54
E-Mail: stefanie.grimm[at]amt-schlei-ostsee.de