Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
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Landesportal Schleswig-Holstein
Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen
- Erlaubnis als Buchmacher beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
Fachdienst Natur und Umwelt
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
E-Mail:
naturschutz[at]kreis-oh.de