Prostitution: Verbot - Auskunft
Mitarbeiter
Landesportal Schleswig-Holstein
Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Beschreibung
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
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Ansprechpartner
Fachdienst Bevölkerungsschutz und Ordnungsangelegenheiten
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel:
+49 4521 788-0
Stadt Fehmarn - Ordnungsamt
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Tel:
04371 506-690
|
Fax:
04371 506-650
E-Mail:
info[at]stadtfehmarn.de
Web:
www.stadtfehmarn.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 UhrDienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 UhrMittwoch 08:00 - 12:00 UhrDonnerstag 08:00 - 12:00 UhrHinweis:Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung.Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.