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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.


Beschreibung

Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Kurztext

  • Bebauungsplan Auskunft
  • Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
  • neue Bebauungspläne sind online abrufbar. Einsicht auf Älter muss je nach Kommune noch beantragt werden
  • zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
  • Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
  • abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
  • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
  • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen
    • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

 


Zuständigkeit

örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt


Fristen

  • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde
    • online
    • per Post

Voraussetzungen

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

Keine


Rechtsgrundlage

§ 10 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Bauamt

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Tel: 04351 710-0   |   Fax: 04351 710-699


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:  08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14 - 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Bauamt)

Frau Kerstin Acksen Icon Vcard

Tel: 04351 710-603   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: kerstin.acksen[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 214  


Bauaufsicht

Ratshaumarkt 4-6
24340 Eckernförde


Öffnungszeiten:

Bauaufsicht
Montag, Donnerstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen

Mitarbeiter (Bauaufsicht)

Frau Iris Pahlke Icon Vcard

Tel: 04351 710-630   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: iris.pahlke[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 219