Einen verlorenen oder vermissten Gegenstand melden
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Landesportal Schleswig-Holstein
Einen verlorenen oder vermissten Gegenstand melden
Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben oder vermissen, können Sie bei der örtlichen Fundbehörde nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde.
Beschreibung
Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie diesen bei der örtlichen Fundbehörde melden und nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde. In dieser zentralen Stelle verwahrt die Stadt oder Gemeinde alle Sachen, die von den Verkehrsbetrieben, Polizeidienststellen, Hotels, Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Kultureinrichtungen oder Kaufhäusern abgegeben wurden.
Wenn Sie das Fundbüro über den Verlust Ihres Gegenstandes informiert haben, werden Sie benachrichtigt, sobald der Gegenstand dort abgegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass es ein wenig dauern kann, bis Fundsachen abgegeben werden. Zusätzlich werden Fundsachen häufig auch zur Polizei gebracht. Bitte fragen Sie auch dort nach.
Zuständigkeit
Örtliche Fundbehörde
Fristen
Grundsätzlich müssen Sie gegenüber dem Fundbehörde einen Eigentumsnachweis vorlegen (Beschreibung des Gegenstandes, Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes, Kaufbeleg, Quittungen etc.).
- Bei Mobiltelefonen/Smartphones wird meist die IMEI-Nr. oder die Nummer der SIM-Karte als Eigentumsnachweis akzeptiert.
- Bei anderen Geräten ist die Seriennummer und bei Fahrrädern die Rahmennummer ausreichend.
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige; Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Kosten
- Auskunft: kostenlos
- Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
erforderliche Unterlagen
- Personaldokumente
- Eigentumsnachweis
- Beschreibung des Gegenstands
- Im Versicherungsfall: Vordruck der Versicherung
- Bei Diebstahl: Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt für Ordnungs- und Sozialwesen
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
Bürgerbüro
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 -17.30 Uhr
Bei besonders starkem Kundenverkehr, vor allem am Donnerstagnachmittag, ist es möglich, dass bereits , weil eine Bearbeitung bis 18.00 Uhr (Beginn der Datensicherung) nicht mehr erfolgen kann.Es wird gebeten, diesen Hinweis bei der Planung Ihres Besuches des Bürgerbüros zu berücksichtigen.
Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)
Tel:
04351 710-331
|
Fax:
04351 710-399
E-Mail:
christina.behrens[at]stadt-eckernfoerde.de
|
Zimmer:
036
Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)
Tel:
04351 710-336
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Fax:
04351 710-399
E-Mail:
marion.boette[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
036
Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)
Tel:
04351 710-333
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Fax:
04351 710-399
E-Mail:
dunja.guhse[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
036
Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)
Tel:
04351 710-334
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Fax:
04351 710-399
E-Mail:
Tamara.Thominga[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
036