Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
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Landesportal Schleswig-Holstein
Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung.
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele,
- verschiedenen Karten zur
- Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Kurztext
- Flächennutzungsplan Bereitstellung
- Flächennutzungsplan muss für jeden zur Einsicht bereitzuhalten sein
- geänderte und neue Flächennutzungspläne werden im Internet bereitgestellt
- Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung
- im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt, also wie jeder, Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll
- Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt
- Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele
- verschiedenen Karten zur
- Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
- Legende zu den Karten
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt
Fristen
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Keine
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
verwandte Vorgänge
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Gebäudeabsteckung
- Topographische Karten (amtlich)
Ansprechpartner
Bauaufsicht
Ratshaumarkt 4-6
24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
Bauaufsicht
Montag, Donnerstag, Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch geschlossen
Mitarbeiter (Bauaufsicht)
Tel:
04351 710-630
|
Fax:
04351 710-699
E-Mail:
iris.pahlke[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
219
Mitarbeiter (Bauaufsicht)
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04351 710-631
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Fax:
04351 710-699
E-Mail:
matthias.remitz[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
217
Mitarbeiter (Bauaufsicht)
Tel:
04351 710-634
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Fax:
04351 710-699
E-Mail:
wolfgang.roettger[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
218