Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
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Landesportal Schleswig-Holstein
Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Beschreibung
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Ordnungsamt
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24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
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