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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

Regionale Hinweise

Allgemeine Informationen zur Aufgabe

Gehört ein Hund zum Haushalt, ist er steuerpflichtig, und muss innerhalb von 14 Tagen angemeldet werden.
Ebenso ist ein Hund der eingeht, veräußert wird oder mit dem Sie aus dem Stadtgebiet verziehen innerhalb von 14 Tagen abzumelden.

Eine solche Meldung kann generell telefonisch, elektronisch oder schriftlich erfolgen.
Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.


Bitte halten Sie für die Anmeldung die folgenden Informationen bereit:



Angabe des Namens der/des aktuellen und gegebenenfalls der/des vorherigen Halterin/Halters sowie ihrer/seiner vollständigen Adresse, Hunderasse, Alter des Hundes, Anschaffungsdatum.



neue Anschrift der Halterin/des Halters, Tag des Umzuges oder Anschrift der neuen Hundehalterin/des neuen Hundehalters, Abgabedatum oder Datum des Todes des Hundes.

Folgend auf Ihre Meldung erhalten Sie dann postalisch den Festsetzungs-/Änderungsbescheid über die Hundesteuer sowie gegebenenfalls die Hundesteuermarke/-n, eine Einzugsermächtigung und das Merkblatt über die Hundehaltung im Stadtgebiet Eckernförde.

Für den Fall der Abmeldung ist die Hundesteuermarke unverzüglich der Stadt Eckernförde zukommen zu lassen.
Einzige Ausnahme bildet der Tod des Hundes, bei dem die Marke gern als Andenken beim Halter verbleiben kann.

Zusätzliche Unterlagen:
Für die Anmeldung sind zunächst keine Unterlagen notwendig. Im Einzelfall kann ein Beleg über den Abmeldungsgrund durch die Stadt Eckernförde angefordert werden.
Sollte ein Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung gestellt werden, so ist diesem ein Zeugnis über die Geeignetheit des Hundes sowie eine Bestätigung der entsprechenden Verwendung beizulegen (siehe Hundesteuersatzung).


Für den Jagdhund, das entsprechende Prüfungszeugnis und der gültige Jagdschein des Halters.
Für den Blindenhund, ein Zeugnis über die Prüfung zum Blindenhund und der gültige Schwerbehindertenausweis des Halters mit dem Merkmal „B”.

Steuersätze

Die Steuer beträgt jährlich:

120,00 Euro pro Hund

960,00 Euro je Gefahrenhund

 


Auf Antrag kann eine 50-prozentige Ermäßigung oder auch eine Befreiung von der Hundesteuer gewährt werden.


 

Rechtliche Grundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Eckernförde in der jeweils gültigen Fassung.
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)


Zuständigkeit

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)


Weitere Informationen

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

Regionale Hinweise


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kämmerei

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Tel: 04351 710-0   |   Fax: 04351 710-299


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:  08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14 - 17.30 Uhr