Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
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Landesportal Schleswig-Holstein
Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Wenn Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten möchten, können Sie einen Antrag auf Auskunft stellen.
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Kurztext
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Zuständigkeit
Meldebehörde
Fristen
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Rechtsgrundlage
10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Weitere Informationen
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
verwandte Vorgänge
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Enteignung eines Grundstücks
- Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
- Parkausweis für Bewohnerinnen und Bewohner
Ansprechpartner
Amt für Ordnungs- und Sozialwesen
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
Bürgerbüro
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 -17.30 Uhr
Bei besonders starkem Kundenverkehr, vor allem am Donnerstagnachmittag, ist es möglich, dass bereits , weil eine Bearbeitung bis 18.00 Uhr (Beginn der Datensicherung) nicht mehr erfolgen kann.Es wird gebeten, diesen Hinweis bei der Planung Ihres Besuches des Bürgerbüros zu berücksichtigen.
Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)
Tel:
04351 710-331
|
Fax:
04351 710-399
E-Mail:
christina.behrens[at]stadt-eckernfoerde.de
|
Zimmer:
036
Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)
Tel:
04351 710-336
|
Fax:
04351 710-399
E-Mail:
marion.boette[at]stadt-eckernfoerde.de
|
Zimmer:
036
Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)
Tel:
04351 710-333
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Fax:
04351 710-399
E-Mail:
dunja.guhse[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
036
Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)
Tel:
04351 710-334
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Fax:
04351 710-399
E-Mail:
Tamara.Thominga[at]stadt-eckernfoerde.de
|
Zimmer:
036