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Mitarbeiter

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.


Weitere Informationen

Anträge können formlos gestellt werden.


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Ansprechpartner

Hauptamt

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde

Mitarbeiter (Hauptamt)

Frau Bettina von Bargen Icon Vcard

Tel: 04351 710-410  
E-Mail: Bettina.vonBargen[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 113