Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Mitarbeiter

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Mit einer temporären Halteverbotszone können Sie sich eine Fläche vor Ihrem Haus befristet für bestimmte Zwecke wie z.B. einen Umzug freihalten lassen.


Beschreibung

Sie benötigen für eine gewisse Zeit in der Straße vor Ihrer Haustür Platz für einen Umzug, einen Müllcontainer oder für andere Zwecke?

In der Regel erteilt Ihnen dazu die für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Genehmigung, damit Sie sich mit zugelassenen Verkehrszeichen eine entsprechende Fläche freihalten dürfen. Diese Verkehrsschilder können Sie bei verschiedenen Firmen mieten. Hierzu finden Sie in den "Gelben Seiten" oder anderen Branchenverzeichnissen unter den Stichworten "Umzüge", "Tiefbau", "Kranarbeiten", "Baustellenabsicherung" und ähnliches entsprechende Kontaktdaten.


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Gemeinde.


Fristen

Für die Antragstellung wird ein begründeter schriftlicher Antrag oder Online-Antrag benötigt. Das Ausleihen und gegebenenfalls die Aufstellung der Schilder werden von der beauftragten Firma in Rechnung gestellt. Platzreservierungen durch Gegenstände auf der Straße und weißrotes Flatterband sind nicht zulässig.


Rechtsgrundlage

§ 45, Abs 1, Straßenverkehrsordnung (StVO)


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt für Ordnungs- und Sozialwesen

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:  08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14 - 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)

Herr Sven Wiltschek Icon Vcard

Tel: 04351 710-301  
E-Mail: sven.wiltschek[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 032