Veränderungssperren
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Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
- bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
- Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Tel:
04351 710-0
|
Fax:
04351 710-699
Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt)
Tel:
04351 710-603
|
Fax:
04351 710-699
E-Mail:
kerstin.acksen[at]stadt-eckernfoerde.de
|
Zimmer:
214
Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt)
Tel:
04351 710-600
|
Fax:
04351 710-699
E-Mail:
timm.orth[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
211