Veränderungssperren
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Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Genehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage beantragen
- Katastrophenschutz
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Ansprechpartner
Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Tel:
04351 710-0
|
Fax:
04351 710-699
Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt)
Tel:
04351 710-603
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Fax:
04351 710-699
E-Mail:
kerstin.acksen[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
214
Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt)
Tel:
04351 710-600
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Fax:
04351 710-699
E-Mail:
timm.orth[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
211