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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).


Beschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:

  • bauliche Anlagen errichtet oder beseitigt werden, noch
  • Veränderungen vorgenommen werden, die den Wert steigern oder die geplante Bauausführung erheblich erschweren.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Tel: 04351 710-0   |   Fax: 04351 710-699

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt)

Frau Kerstin Acksen Icon Vcard

Tel: 04351 710-603   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: kerstin.acksen[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 214  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt)

Herr Timm Orth Icon Vcard

Tel: 04351 710-600   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: timm.orth[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 211