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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie aufgrund Ihres Alters Hilfe im Alltag und Beratung in allen Lebenslagen benötigen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.


Beschreibung

Die Altenhilfe soll alten Menschen helfen, die aufgrund ihres Alters Schwierigkeiten im Alltag haben.

Um weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen, können Sie die Gewährung von Altenhilfe beantragen.

Diese Leistung umfasst beispielsweise Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung.

Die Unterstützung kann finanziell, sachlich oder beratend sein.

Kurztext

  • Unterstützung für alte Menschen
  • Teilhabe am gesellschaftlichen sowie Führung eines selbstbestimmten Lebens
  • finanzielle, sachliche oder beratende Unterstützung
  • Leistungen umfassen beispielsweise: Hilfe bei Alltagsproblemen, Angebote in der Ehrenamtsarbeit sowie Beratung und Hilfe für eine altersgerechte Wohnung

 


Zuständigkeit

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde


Fristen

  • Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt schriftlich oder soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten, bekommen Sie das Formular beim Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen und Unterlagen einreichen.
  • Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Sie können die nötigen Nachweise und Unterlagen beim Online-Antrag als Datei hochladen.
  • Unter Umständen fordert das zuständige Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt weitere Unterlagen oder Nachweise von Ihnen an.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.

Voraussetzungen

  • Sie haben das Rentenalter erreicht.
  • Sie leiden unter altersbedingten Schwierigkeiten und Beschwerden.
  • Sie können die Hilfe nicht selbst finanzieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Pflegebescheinigung, falls zutreffend

 


Rechtsgrundlage

§ 71 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

 


Weitere Informationen

  • Andere Sozialleistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  • Dies können zum Beispiel Leistungen der Pflegeversicherung, Krankenkassenleistungen oder familienunterstützende Dienste sein.
  • Sollte sich ergeben, dass Sie über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen Sie die Leistung ganz oder zu einem Teilbetrag selbst zahlen.

 


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Nina Grebien Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-450   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: nina.grebien[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 12  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Bianca Heylmann Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-420   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: bianca.heylmann[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 10  


Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja