Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Mitarbeiter
Landesportal Schleswig-Holstein
Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.
Beschreibung
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Kurztext
-
Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland
-
Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig
-
Voraussetzungen:
-
Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet
-
Rechtsgültige Eheschließung im Ausland
-
Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht
-
-
Benötigte Unterlagen:
-
Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)
-
Identitätsnachweis
-
Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich
-
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Fristen
-
Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
-
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
Voraussetzungen
-
Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
-
Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
-
Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
erforderliche Unterlagen
-
Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
-
Identitätsnachweis
-
Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
-
Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Nr. 14 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 6 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 0
|
Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-470
|
Fax:
+49 4351 / 7379-490
E-Mail:
justin.reth[at]amt-schlei-ostsee.de