Informationen über Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken erhalten
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Landesportal Schleswig-Holstein
Informationen über Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken erhalten
Im Katastrophenfall wirken Bund, Länder und Kommunen zusammen, um den Schutz der Bevölkerung vor einem radiologischen Notfall zu gewährleisten.
Beschreibung
Bei einem Notfall in einem Kernkraftwerk arbeiten Bund, Land, Kommunen und Betreiber zusammen, um die Bevölkerung zu schützen. Für die betroffenen Gebiete gibt es vorbereitete Katastrophenschutzpläne.
Mögliche Sofortmaßnahmen sind zum Beispiel:
- Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz vor Strahlung
- Ausgabe und Einnahme von Jodtabletten
- Evakuierung aus betroffenen Gebieten
- Warnungen vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel
Zusätzlich können längerfristige Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel:
- Verhaltensempfehlungen (Zuhause bleiben, Fenster schließen)
- Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln
- Maßnahmen in der Landwirtschaft
- Dekontamination oder Umsiedlung
Kurztext
- Informationen zum Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
- Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Kommunen
- Bereitstellung vorbereiteter Katastrophenschutzpläne
- Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung
- Verhaltensempfehlungen im Ereignisfall
- Hinweise zu Warnungen und Vorsorgemaßnahmen
Regionale Hinweise
Da sich der Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht in unmittelbarer Umgebung von Kernkraftwerken befindet, hat die Untere Katastrophenschutzbehörde des Kreises (hier Fachdienst 1.2 - IT-Management und Feuerwehrwesen) nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 Nr. 5 a Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) einen allgemeinen Katastrophenschutzplan aufzustellen, der u. a. auch Regelungen bei Unfällen mit radioaktiven Stoffen berücksichtigt.
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt.
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 2 Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG)
§ 97 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
§ 101 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Weitere Informationen
- Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
- Für den Katastrophenschutz sind vor allem die Bundesländer zuständig. Der Bund übernimmt insbesondere Aufgaben im Bereich Strahlenschutzvorsorge.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
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