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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Im Katastrophenfall wirken Bund, Länder und Kommunen zusammen, um den Schutz der Bevölkerung vor einem radiologischen Notfall zu gewährleisten.


Beschreibung

Bei einem Notfall in einem Kernkraftwerk arbeiten Bund, Land, Kommunen und Betreiber zusammen, um die Bevölkerung zu schützen. Für die betroffenen Gebiete gibt es vorbereitete Katastrophenschutzpläne.

Mögliche Sofortmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz vor Strahlung
  • Ausgabe und Einnahme von Jodtabletten
  • Evakuierung aus betroffenen Gebieten
  • Warnungen vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel

Zusätzlich können längerfristige Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Verhaltensempfehlungen (Zuhause bleiben, Fenster schließen)
  • Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln
  • Maßnahmen in der Landwirtschaft
  • Dekontamination oder Umsiedlung

Kurztext

  • Informationen zum Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
  • Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Kommunen
  • Bereitstellung vorbereiteter Katastrophenschutzpläne
  • Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung
  • Verhaltensempfehlungen im Ereignisfall
  • Hinweise zu Warnungen und Vorsorgemaßnahmen

 

Regionale Hinweise

Da sich der Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht in unmittelbarer Umgebung von Kernkraftwerken befindet, hat die Untere Katastrophenschutzbehörde des Kreises (hier Fachdienst 1.2 - IT-Management und Feuerwehrwesen) nach Maßgabe des § 6 Abs. 2 Nr. 5 a Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) einen allgemeinen Katastrophenschutzplan aufzustellen, der u. a. auch Regelungen bei Unfällen mit radioaktiven Stoffen berücksichtigt.


Zuständigkeit

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

  • Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
  • Für den Katastrophenschutz sind vor allem die Bundesländer zuständig. Der Bund übernimmt insbesondere Aufgaben im Bereich Strahlenschutzvorsorge.

 


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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Aufzug vorhanden: ja