Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Mitarbeiter
Landesportal Schleswig-Holstein
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Kurztext
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 0
|
Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-470
|
Fax:
+49 4351 / 7379-490
E-Mail:
justin.reth[at]amt-schlei-ostsee.de