Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
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Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Beschreibung
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
- Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Bestattungen und Urnenbeisetzungen auf privaten Bestattungsplätzen beantragen
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 87-0
|
Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
kreis[at]schleswig-flensburg.de
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)
Tel:
+49 4621 87-375
|
Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
Joern.Jaeger[at]schleswig-flensburg.de
|
Zimmer:
433
Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft)
Tel:
+49 4621 87-446
|
Fax:
+49 4621 87-588
E-Mail:
stephanie.moeller[at]schleswig-flensburg.de
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Zimmer:
405