Anliegerbescheinigung beantragen
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Landesportal Schleswig-Holstein
Anliegerbescheinigung beantragen
Sie möchten ein Grundstück erwerben? Mithilfe einer Anliegerbescheinigung können Sie erfahren, welche gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück zusammenhängen.
Beschreibung
Wer in Deutschland ein Grundstück besitzt, muss darauf Abgaben zahlen. Dazu zählen beispielsweise die Grundsteuer oder Grundbesitzabgaben wie Abfall- oder Abwassergebühren.
Wenn Sie ein bestimmtes Grundstück erwerben möchten, können Sie eine Anliegerbescheinigung beantragen.
Mit der Anliegerbescheinigung erfahren Sie, welche maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben Sie als Besitzerin oder Besitzer zahlen müssten. Darunter gehören zum Beispiel:
- Erschließungsbeiträge,
- Straßenausbaubeiträge und
- Kanalanschlussbeiträge.
Die Anliegerbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
Darüber hinaus können Sie bei der zuständigen Gemeinde eine hierfür anfallende Gebühr erfragen.
Kurztext
- mit für Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen sich Interessierte Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben
- Anliegerbescheinigung kann form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden
- hierfür anfallende Gebühr ist bei zuständiger Gemeinde zu erfragen
Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
erforderliche Unterlagen
Eindeutige Identifikation des Grundstücks
- Flurstücksnummer
- Liegenschaftskataster-Kennung
- Grundbuchblattnummer und -auszug
- gegebenenfalls Adresse
Rechtsgrundlage
§§ 123-135 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
verwandte Vorgänge
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Landeseigene Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände erwerben
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB I - Steueramt
Toft 7
24860 Böklund
Tel:
04623 78-0
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
info[at]amt-suedangeln.de
Web:
www.amt-suedangeln.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB I - Steueramt)
Tel:
04623 78-303
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
steueramt[at]amt-suedangeln.de
|
Zimmer:
303