Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
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Landesportal Schleswig-Holstein
Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.
Beschreibung
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Kurztext
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Änderung des Familienstands im Melderegister nach einer Eheschließung im Ausland
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Antragstellung und Einreichung der erforderlichen Unterlagen notwendig
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Voraussetzungen:
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Mindestens eine Person in Deutschland gemeldet
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Rechtsgültige Eheschließung im Ausland
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Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht
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Benötigte Unterlagen:
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Nachweis der Ehe: Heiratsurkunde oder rechtskräftiger Beschluss (Original oder beglaubigte Kopie)
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Identitätsnachweis
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Falls Unterlagen nicht auf Deutsch: Offizielle Übersetzung erforderlich
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Zuständigkeit
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Fristen
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Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
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Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
Voraussetzungen
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Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
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Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
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Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
erforderliche Unterlagen
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Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
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Identitätsnachweis
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Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
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Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Nr. 14 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 6 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
verwandte Vorgänge
- Behördennummer 115
- Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannte Personen oder als Flüchtling anerkannte Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Änderung des Familiennamens durch Wiederannahme des Geburtsnamens oder des bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Familiennamens beantragen
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt
Toft 7
24860 Böklund
Tel:
04623 78-0
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
info[at]amt-suedangeln.de
Web:
www.amt-suedangeln.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04623 78-115
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Fax:
04623 78-400
E-Mail:
service[at]amt-suedangeln.de
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Zimmer:
101a
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Tel:
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Fax:
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Zimmer:
101a
Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04623 78-115
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Fax:
04623 78-400
E-Mail:
service[at]amt-suedangeln.de
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Zimmer:
101c
Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt)
Tel:
04623 78-115
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Fax:
04623 78-400
E-Mail:
service[at]amt-suedangeln.de
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Zimmer:
101b