Ehrungen für Lebensretter
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Landesportal Schleswig-Holstein
Ehrungen für Lebensretter
Informationen zu Ehrenzeichen für Lebensretter.
Beschreibung
Die Rettungsmedaille am Bande wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben. Bestand für die Retterin oder den Retter geringe Lebensgefahr oder ist das Handeln ohne Erfolg geblieben, kann eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.
Wollen Sie die Ehrung für sich oder eine andere Person anregen, so liefern Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der Rettungsart  möglichst durch Bestätigung Dritter, gegebenenfalls durch Zeitungsberichte, untermauert. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Medaille, Plakette oder Urkunde haben.
Zuständigkeit
An die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.
Fristen
Fristen laut Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
Auszeichnungen des Landes Schleswig-Holstein, Bekanntmachung des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 16. Oktober 2015
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
 - Informationen über Brandschutz erhalten
 - Informationen über den Katastrophenschutz erhalten
 - Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
 - Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
 
Ansprechpartner
Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten
  
  Düsternbrooker Weg 104
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-1915  
  
  
  
      E-Mail:
      ehrungen[at]stk.landsh.de
      
    
  
Postanschrift:
24171 Kiel