Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
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Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen oder Beschränkungen können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.
Beschreibung
In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
 - ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
 
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 2 FeV
Weitere Informationen
Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
 
verwandte Vorgänge
- Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
 - Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
 - Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
 - Internationalen Führerschein beantragen
 - Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
 
Ansprechpartner
Führerscheinstelle Flensburg
  
  Gutenbergstraße 23
    
  24941 Flensburg
  
      Tel:
      0461 81150  
  |  
      Fax:
      04621 87-337
  
  
      E-Mail:
      fuehrerscheinfl[at]schleswig-flensburg.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Führerscheinstelle Schleswig
  
  St. Jürgener Straße 49
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      04621 87-820  
  |  
      Fax:
      04621 87-337
  
  
      E-Mail:
      KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
      
    
  
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