Fahrerlaubnis: Namen ändern
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Landesportal Schleswig-Holstein
Fahrerlaubnis: Namen ändern
Aufgrund einer Namensänderung muss der Führerschein nicht neu beantragt werden.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Voraussetzung:
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fristen
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren circa zwei Wochen.
Kosten
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
 - gegebenenfalls Meldebescheinigung,
 - Führerschein,
 - aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
 - bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde,
 - bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.
 
Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
verwandte Vorgänge
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
 - Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
 - Fahrlehrerlaubnis beantragen
 - Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
 - Unternehmenskarte erstmalig beantragen
 
Ansprechpartner
Führerscheinstelle Flensburg
  
  Gutenbergstraße 23
    
  24941 Flensburg
  
      Tel:
      0461 81150  
  |  
      Fax:
      04621 87-337
  
  
      E-Mail:
      fuehrerscheinfl[at]schleswig-flensburg.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Führerscheinstelle Schleswig
  
  St. Jürgener Straße 49
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      04621 87-820  
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      Fax:
      04621 87-337
  
  
      E-Mail:
      KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
      
    
  
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