Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen
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Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen
Als Sachverständige/r für Gashochdruckleitungen kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit besitzt.
Beschreibung
Für die Tätigkeit als Sachverständige/r für Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Anerkannt werden können Sachverständige
- der technischen Überwachungsorganisationen,
 - der öffentlich-rechtlichen Materialprüfungsanstalten,
 - des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern e.V. (DVGW-Sachverständige).
 
Zuständigkeit
An das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld, dass in dieser Angelegenheit auch für Schleswig-Holstein zuständig ist.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Für Gashochdruckleistungen, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen, sind gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 GasHDrLtgV auch solche Sachverständigen zugelassen, die bei einer anderen technischen Überwachungsorganisation angestellt sind. Diese technische Überwachungsorganisation muss jedoch durch die oben genannte zuständige Stelle anerkannt worden sein.
Die Rechts- und Fachaufsicht über das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) übt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWAVTT) aus.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
 - Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung
 - Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen
 - Eintragung in das EMAS-Register beantragen
 - Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen
 
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
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      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
  
  An der Marktkirche 9
    
  38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
  
      Tel:
      +49 5323 9612-200  
  
  
  
      E-Mail:
      poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
      
    
  
      Web:
      www.lbeg.niedersachsen.de