Prüfung als Gefahrgutbeauftragte oder Gefahrgutbeauftragter ablegen
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Prüfung als Gefahrgutbeauftragte oder Gefahrgutbeauftragter ablegen
Um als Gefahrgutbeauftragte oder als Gefahrgutbeauftragter tätig zu sein, müssen Sie an einer Schulung teilnehmen und eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.
Beschreibung
Sobald ein Unternehmen gefährliche Güter transportiert oder daran beteiligt ist, muss es mindestens eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Für diese Position müssen Sie einen Schulungsnachweis vorlegen, der dem Verkehrsträger entspricht, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Schulungen und Prüfungen für:
- Straßenverkehr
- Eisenbahnverkehr
- Binnenschiffverkehr
- Seeverkehr
Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Während die Wiederholungsprüfung der Verlängerung des Schulungsnachweises dient, können Sie mit der Ergänzungsprüfung weitere Verkehrsträger ergänzen.
Kurztext
- Transportunternehmen benötigen mindestens eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten, wenn sie Gefahrgut transportieren
- entsprechende Person muss Schulung für den entsprechenden Verkehrsträger nachweisen
- Schulungen und Prüfungen für:
- Straßenverkehr
- Eisenbahnverkehr
- Binnenschiffverkehr
- Seeverkehr
- Prüfung kann als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung abgelegt werden
Zuständigkeit
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Fristen
- Sie nehmen an der Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem anerkannten Schulungsveranstalter teil.
- Sie melden sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) an.
- Die IHK prüft Ihre Unterlagen und bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung.
- Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder Industrie- und Handelskammer (IHK) im Bundesgebiet ablegen.
- Die Prüfungsdauer bei der Grundprüfung ist abhängig von der Anzahl zu prüfender Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 Minuten für einen Verkehrsträger und 250 Minuten für alle 4 Verkehrsträger.
- Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung ist abhängig von der Anzahl zu prüfender Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 50 Minuten für einen Verkehrsträger und 150 Minuten für insgesamt 3 Verkehrsträger.
- Die Prüfung erfolgt schriftlich. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens die Hälfte der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreichen.
- Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung erhalten Sie den Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragte oder als Gefahrgutbeauftragter.
Voraussetzungen
Zulassung zur Grundprüfung:
- Sie haben eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden bei einem anerkannten Schulungsveranstalter für den jeweiligen Verkehrsträger absolviert.
Zulassung zur Verlängerungsprüfung:
- Sie verfügen bereits über einen gültigen Schulungsnachweis.
- Ihr Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger ist noch nicht abgelaufen.
Zulassung zur Ergänzungsprüfung:
- Sie verfügen bereits über einen gültigen Schulungsnachweis.
- Sie haben einen Ergänzungslehrgang von mindestens 7,5 Stunden Dauer für den zu prüfenden Verkehrsträger absolviert.
erforderliche Unterlagen
Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:
- bei Antrag: Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters
- bei der Prüfung: Original der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters
Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:
- bei Antrag: Kopie des gültigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
- bei der Prüfung: Original des gültigen Schulungsnachweises
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
- Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Tel:
+49 461 806-806
|
Fax:
+49 461 806-9806
E-Mail:
service[at]flensburg.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Öffnungszeiten:
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgrüdnung und Unternehmensförderung
Heinrichstraße 28-34
24937 Flensburg
Tel:
+49 461 806-806
|
Fax:
+49 461 806-9806
E-Mail:
service[at]flensburg.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/produktmarken/ihre-ihk/kontakt/vor-ort/geschaeftsstellen-flensburg
Öffnungszeiten:
Montag 07:15 - 17:15 Uhr
Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr
Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr
Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr
Freitag 07:15 - 15:30 Uhr