Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
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Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft
Für einige Gewerbe (z.B. Makler, Spielhallenbetrieb, Privatkrankenanstalten) sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich.
Beschreibung
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:
- Privatkrankenanstalten,
 - Schaustellungen von Personen,
 - Spielhallenbetrieb,
 - Pfandleihgewerbe,
 - Bewachungsgewerbe,
 - Versteigerergewerbe,
 - Makler und
 - Versicherungsvermittler.
 
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Sie müssen unter anderem folgende Unterlagen vorweisen können:
- Führungszeugnis
 - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
 - gegebenenfalls Handelsregisterauszug
 - Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
 - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
 
Rechtsgrundlage
- §§ 29 - 34 Gewerbeordnung (GewO),
 - Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.
 
verwandte Vorgänge
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
 - Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
 - Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
 - Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/der Erlaubnisinhaberin - Anzeige
 - Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen
 
Formulare
Ansprechpartner
Amt Südangeln - Gaststätten- und Gewerberecht
  
  Toft 7
    
  24860 Böklund
  
      Tel:
      04623 78-0  
  |  
      Fax:
      04623 78-400
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-suedangeln.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-suedangeln.de/
      
    
Öffnungszeiten:
Mo 08.00 Uhr - 12.00 UhrMo 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi geschlossenDo 08.00 Uhr - 12.00 UhrDo 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - Gaststätten- und Gewerberecht)
  
      Tel:
      04623 78-106  
  |  
      Fax:
      04623 78-400
  
  
  
      E-Mail:
      standesamt[at]amt-suedangeln.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      106  
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
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      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr