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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Im Katastrophenfall wirken Bund, Länder und Kommunen zusammen, um den Schutz der Bevölkerung vor einem radiologischen Notfall zu gewährleisten.


Beschreibung

Bei einem Notfall in einem Kernkraftwerk arbeiten Bund, Land, Kommunen und Betreiber zusammen, um die Bevölkerung zu schützen. Für die betroffenen Gebiete gibt es vorbereitete Katastrophenschutzpläne.

Mögliche Sofortmaßnahmen sind zum Beispiel:

  • Aufenthalt in Gebäuden zum Schutz vor Strahlung
  • Ausgabe und Einnahme von Jodtabletten
  • Evakuierung aus betroffenen Gebieten
  • Warnungen vor dem Verzehr bestimmter Lebensmittel

Zusätzlich können längerfristige Maßnahmen erforderlich sein, zum Beispiel:

  • Verhaltensempfehlungen (Zuhause bleiben, Fenster schließen)
  • Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln
  • Maßnahmen in der Landwirtschaft
  • Dekontamination oder Umsiedlung

Kurztext

  • Informationen zum Katastrophenschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken
  • Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und Kommunen
  • Bereitstellung vorbereiteter Katastrophenschutzpläne
  • Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung
  • Verhaltensempfehlungen im Ereignisfall
  • Hinweise zu Warnungen und Vorsorgemaßnahmen

 


Zuständigkeit

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

  • Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
  • Für den Katastrophenschutz sind vor allem die Bundesländer zuständig. Der Bund übernimmt insbesondere Aufgaben im Bereich Strahlenschutzvorsorge.

 


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Sachgebiet Brand- und Katastrophenschutz

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-569