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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie können aus gesundheitlichen Gründen oder Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen und Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren? Dann können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen.


Beschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.

  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.

Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.

Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:

  • Regelbedarf
  • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel wenn Sie sich nur mit Einschränkungen bewegen können oder wenn Sie aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigen
  • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.

Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Denn das Einkommen und Vermögen müssen Sie vollständig verbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe erhalten. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.


Fristen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn Sie

  • volljährig sind und
  • entweder
    • auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
    • die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
  • Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
  • keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

 


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:

  • Kopie eines Ausweisdokuments:
    • Personalausweis oder
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel
  • Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
  • Nachweise über Ihr Einkommen:
    • Rentenbescheide
    • Kindergeld
    • Unterhaltszahlungen
    • Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen:
    • Sparguthaben
    • Lebensversicherung
  • Nachweise über Ausgaben:
    • Mietvertrag
    • Heizkosten
    • Unterlagen über Versicherungsbeträge

Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.

Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.


Rechtsgrundlage

Viertes Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage

 


Weitere Informationen

Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit

  • vermeiden,
  • beseitigen,
  • verkürzen oder
  • vermindern können.

Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:

  • Rente
  • Wohngeld
  • Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-344
E-Mail: hilfe-zur-pflege[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr


Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung



|   Fax: 04621 87-569
E-Mail: eingliederungshilfe[at]schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de/

Postanschrift:

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig


Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
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Do. 15:00 – 17:00 Uhr
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Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig

Poststraße 8
24837 Schleswig
Tel: 04621 3064-0   |   Fax: 04621 3064-70
E-Mail: sozialzentrum.sl[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr


Sachgebiet Soziale Sicherung Migrationsmanagement

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: 04621 87-8500  
E-Mail: migrationsmanagement[at]schleswig-flensburg.de
Web: www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Migration/


Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr