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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.


Beschreibung

Leistungen der Sozialhilfe – Hilfen in anderen Lebenslagen – unterstützen Menschen in besonderen Situationen, zum Beispiel bei Krankheit, Behinderung oder anderen außergewöhnlichen Lebenslagen. Sie richten sich auch an Personen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, jedoch aufgrund einer besonderen Bedarfssituation vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sind. Entscheidend ist dabei, ob ihnen die Aufbringung der notwendigen Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

Zu den Hilfen in anderen Lebenslagen zählen unter anderem auch Bestattungskosten. Diese gelten nicht als Hilfen bei besonderen sozialen Schwierigkeiten, sondern werden rechtlich den Hilfen in anderen Lebenslagen zugeordnet.

Beispiele für Hilfen in anderen Lebenslagen sind:

  • Bestattungskosten
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe)
  • Altenhilfe (zum Beispiel Wohnung oder Heimplatz)
  • Blindenhilfe

 


Zuständigkeit

  • Kreis oder kreisfreie Stadt
  • Ämter und Gemeinden, wenn der Kreis dies an diese übertragen hat.

 


Fristen

Keine


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Besondere Soziale Leistungen

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-344
E-Mail: hilfe-zur-pflege[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr