Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden
Mitarbeiter
Landesportal Schleswig-Holstein
Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden
Beschreibung
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z.B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
Zuständigkeit
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
verwandte Vorgänge
- Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
- Ganztagsschulen Genehmigung und Förderung sowie Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe Förderung beantragen
- Spielplätze instand halten lassen
- Über kommunale Ferienangebote für Kinder und Jugendliche informieren
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht
Toft 7
24860 Böklund
Tel:
04623 78-0
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
info[at]amt-suedangeln.de
Web:
www.amt-suedangeln.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht)
Tel:
04623 78-105
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
|
Zimmer:
105