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Mitarbeiter

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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Beschreibung

Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z.B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.


Zuständigkeit

An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht

Toft 7
24860 Böklund
Tel: 04623 78-0   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: info[at]amt-suedangeln.de
Web: www.amt-suedangeln.de/


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht)

Frau Lea Hansen-Carstensen Icon Vcard

Tel: 04623 78-105   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 105