Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Mitarbeiter
Landesportal Schleswig-Holstein
Sporthalle oder Sportplatz nutzen
Beschreibung
Für die Nutzung einer Sporthalle oder eines Sportplatzes benötigen Sie eine Erlaubnis durch die zuständige Behörde.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Kosten
Für die Nutzung können Gebühren entstehen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der dafür zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
Anträge können formlos gestellt werden.
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Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB III - Schulen
Toft 7
24860 Böklund
Tel:
04623 78-0
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
info[at]amt-suedangeln.de
Web:
www.amt-suedangeln.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB III - Schulen)
Tel:
04623 78-417
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
ann-kristin.petersen[at]amt-suedangeln.de
|
Zimmer:
417