Schaden an Gemeindestraßen und Ortsstraßen, begleitenden Gehwegen und Radwegen oder an Feldwegen und Waldwegen melden
Mitarbeiter
Landesportal Schleswig-Holstein
Schaden an Gemeindestraßen und Ortsstraßen, begleitenden Gehwegen und Radwegen oder an Feldwegen und Waldwegen melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Beschreibung
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Straßenverkehrsrecht
Toft 7
24860 Böklund
Tel:
04623 78-0
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
info[at]amt-suedangeln.de
Web:
www.amt-suedangeln.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Straßenverkehrsrecht)
Tel:
04623 78-105
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
|
Zimmer:
105