Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
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Landesportal Schleswig-Holstein
Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Beschreibung
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Kurztext
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
 - kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
 - zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde
 
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
 - Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
 
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
 - aktueller Führerschein
 - biometrisches Foto
 - Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
 - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
 
Rechtsgrundlage
§ 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 24 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Führerscheinstelle Flensburg
  
  Gutenbergstraße 23
    
  24941 Flensburg
  
      Tel:
      0461 81150  
  |  
      Fax:
      04621 87-337
  
  
      E-Mail:
      fuehrerscheinfl[at]schleswig-flensburg.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Führerscheinstelle Schleswig
  
  St. Jürgener Straße 49
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      04621 87-820  
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      KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
      
    
  
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