Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Mitarbeiter
Landesportal Schleswig-Holstein
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Kurztext
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi
 - wird für längstens fünf Jahre erteilt
 - kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden
 
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fristen
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
 - Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
 - persönliche Zuverlässigkeit
 - nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
 
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
 - gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
 - EU-/EWR-Führerschein
 - Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
 - aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
 - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
 - Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
 - Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
 
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Ausnahme vom Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
 - Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
 - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
 - Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
 - Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
 
Ansprechpartner
Führerscheinstelle Flensburg
  
  Gutenbergstraße 23
    
  24941 Flensburg
  
      Tel:
      0461 81150  
  |  
      Fax:
      04621 87-337
  
  
      E-Mail:
      fuehrerscheinfl[at]schleswig-flensburg.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung
Führerscheinstelle Schleswig
  
  St. Jürgener Straße 49
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      04621 87-820  
  |  
      Fax:
      04621 87-337
  
  
      E-Mail:
      KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
Nur nach Terminvereinbarung