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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer den gewerblichen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretererlaubnis.


Beschreibung

Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.

Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.


Zuständigkeit

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung


Kosten

Die Gebühren liegen zwischen 150,00 Euro und 1.500,00 Euro. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass.


Rechtsgrundlage

  • § 21a Waffengesetz (WaffG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 25.2.5 (VwGebV)

§ 21a WaffG

VwGebV


Weitere Informationen

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Firmenname und -sitz,
  • gegebenenfalls Name und Sitz der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
  • Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Inhaberin/des Inhabers der Waffenhandelserlaubnis und der Stellvertreterin/des Stellvertreters,
  • gegebenenfalls Name, Beruf, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift der Leiterin/des Leiters der Zweigniederlassung oder Zweigstelle,
  • Art des beabsichtigten Waffenhandels (Einzel-, Groß-, Außen-, Versandhandel, Waffenvermittlung),
  • Beschreibung der gehandelten Waffen- und Munitionsarten,
  • Nachweis der Fachkunde,
  • Nachweis der Zuverlässigkeit.

 

Elektronischer Antrag auf Erteilung einer Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß § 21a WaffG (Antragsassistent des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein)


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Kreis Schleswig-Flensburg - Waffenbehörde

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Waffenbehörde)

Nadine Petersen Icon Vcard

Tel: +49 4621 87-217  
E-Mail: waffenbehoerde[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: A 09  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Waffenbehörde)

Anika Vollbrecht Icon Vcard

Tel: +49 4621 87-213  
E-Mail: waffenbehoerde[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: A 10