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Mitarbeiter

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.


Beschreibung

Kurztext


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Fristen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.


erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt

Toft 7
24860 Böklund
Tel: 04623 78-0   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: info[at]amt-suedangeln.de
Web: www.amt-suedangeln.de/


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt)

Frau Sabine Hinrichsen Icon Vcard

Tel: 04623 78-115   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: service[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 101a  

Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt)

Frau Karina Meyer Icon Vcard

Tel: 04623 78-115   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: service[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 101a  

Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt)

Herr Maximilian Möckel Icon Vcard

Tel: 04623 78-115   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: service[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 101c  

Mitarbeiter (Amt Südangeln - AB II - Einwohnermeldeamt)

Frau Sabrina Tüxen Icon Vcard

Tel: 04623 78-115   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: service[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 101b