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19.06.2019

Bericht des Amtsdirektors zur Sitzung des Amtsausschusses am 19. Juni 2019

  • Der Entwurf des Kindertagesförderungsgesetzes liegt zwischenzeitlich vor. Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 01.08.2020 in Kraft treten. Die gewünschte kommunale Entlastung auf 1/3 der Gesamtkosten wird nicht eintreten. Folgende Änderungen seien hier genannt:
    • Änderung des Fachkraft-Kind-Schlüssels im Kindergarten von 1,5 auf 2,0 Kräfte/Gruppe
    • Die Festlegung der Verfügungszeit auf 5 Stunden/Woche/Gruppe und der Leitungszeit auf eine 1/5-Vollzeitstelle/Gruppe
    • Beibehaltung der Regelkindergartengruppengröße von 20 Kindern; in Ausnahmefällen „nur“ noch 22 (bisher 25) Kinder möglich
    • Bei entsprechender Warteliste müssen 20 Kinder aufgenommen werden. Ein Freihalten von Plätzen (bspw. für Kinder aus Standortgemeinden) ist bis zur Besetzung der Regelgruppengröße nicht möglich. Zum Zeitpunkt des frei Werdens von Plätzen können Kinder aus Standortgemeinden bevorzugt werden.
    • Die monatlichen Elternbeiträge werden im Krippenbereich auf 7,21 € und im Kindergartenbereich auf 5,82 € je wöchentlicher Betreuungsstunde gedeckelt.
    • Bis zum 31.12.2023 steht der Förderanspruch der Standortgemeinde zu. Anschließend direkt dem Träger der Einrichtung. Bis dahin sind daher weiterhin Finanzierungsvereinbarungen mit anderen Trägern erforderlich. Diese sind hinsichtlich der Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen zu überprüfen und ggf. anzupassen.
    • Die Amtsverwaltung wird notwendige Satzungsänderungen und Personalveränderungen bei gemeindlichen Einrichtungen und Änderungserfordernisse bei Finanzierungsvereinbarungen mit nichtgemeindlichen Trägern im kommenden Jahr rechtzeitig in die Gremien geben.

 

  • Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird das nächste große Gesetzesvorhaben von kommunalem Interesse sein. Das vorliegende Gutachten bestätigt die Auffassung, dass eine Orientierung nach Ausgaben nicht mit einer Aufgabenorientierung einhergeht. Es wird auch festgestellt, dass eine Zentralörtlichkeit nicht nur Kosten verursacht, sondern auch Skaleneffekte bringt (geringere Kosten bei höheren Mengen). Ferner soll es flächen- und raumbezogene Indikatoren wie Gemeindefläche/Siedlungsstruktur und Straßenlängen geben. Im Gegenzug könnte die Förderung von Straßenbaumaßnahmen wegfallen. Warten wir das weitere Verfahren ab…

 

  • Am 31.08./01.09. nimmt das Amt am „Lauf ins Leben“ in Eckernförde teil. Anmeldungen von Amtsausschussmitgliedern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können noch erfolgen.

 

  • Die Hälfte unserer Gemeinden hat die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Gesellschafter einer auf Kreisebene zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden. Mit den entsprechenden Beratungen und Beschlussfassungen im vergangenen Jahr hatten unsere Gemeinden bereits vor der jetzigen Entwicklung der Klimaschutzdiskussion entsprechende Weichen gestellt. Die Gründung der Agentur wurde am Montag im Kreistag beschlossen.

 

Gunnar Bock


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