Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung.
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele,
- verschiedenen Karten zur
- Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Kurztext
- Flächennutzungsplan Bereitstellung
- Flächennutzungsplan muss für jeden zur Einsicht bereitzuhalten sein
- geänderte und neue Flächennutzungspläne werden im Internet bereitgestellt
- Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung
- im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt, also wie jeder, Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll
- Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt
- Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele
- verschiedenen Karten zur
- Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
- Legende zu den Karten
- Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
- zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt
Fristen
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
Keine
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
verwandte Vorgänge
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Gebäudeabsteckung
- Grundsteuerbescheid erhalten
- Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
- Schiedsverfahren beantragen
Ansprechpartner
Amt Südangeln - Aufgabenbereich IV - Bauen
Toft 7
24860 Böklund
Tel:
04623 78-0
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
info[at]amt-suedangeln.de
Web:
www.amt-suedangeln.de/
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Südangeln - Aufgabenbereich IV - Bauen)
Tel:
04623 78-309
|
Fax:
04623 78-400
E-Mail:
wulf.nagelschmidt[at]amt-suedangeln.de
|
Zimmer:
319