Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
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Landesportal Schleswig-Holstein
Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
Wer als Dolmetscher/in offiziell ermächtigt werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
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