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Formulare

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.


Beschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Größe führen nicht zur Ungültigkeit.

Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie Ihren Personalausweis auch bei einer anderen Personalausweisbehörde beantragen. Dadurch können Zusatzkosten entstehen, da die unzuständige Behörde einen erhöhten Verwaltungsaufwand hat (sie muss bei der zuständigen Behörde eine Ermächtigung einholen).

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung
  • jede Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kann einen Personalausweis beantragen
  • Kosten:
    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag bei Antragstellung für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
    • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Gültigkeit des Personalausweises verfällt, wenn
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Lichtbild eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit
  • Bearbeitungsdauer: Abholung in der Regel nach 2 Wochen möglich
  • zuständig:
    • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
    • deutsche Vertretung im Ausland

 


Zuständigkeit

Innerhalb Deutschlands:
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Außerhalb Deutschlands:
An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich aufhalten.


Fristen

  • Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz.
  • Sie können Ihren Personalausweis auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund.
    • Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Für die Antragstellung vereinbaren Sie in der Regel einen Termin.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral vom Ausweisproduzenten hergestellt.
  • Sie können Ihren Personalausweis bei Ihrem Bürgeramt abholen. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Für ein Muster einer Vollmacht erkundigen Sie sich auf der Internetseite Ihres Bürgeramts.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.


erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis, zum Beispiel
    • alter Personalausweis,
    • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • gegebenenfalls. Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

 


Rechtsgrundlage

§ 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)

Rechtsbehelf

Beschwerden oder Widerspruch gegen Entscheidungen der Personalausweisbehörde können bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium vorgebracht werden. Im Übrigen wäre der Verwaltungsgerichtsweg einschlägig.


Formulare


Weitere Informationen

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Was sollte ich noch wissen?

Information zum Personalausweis


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Gohar Baghdasaryan Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 351 / 7379-455   |   Fax: +49 351 / 7379-490
E-Mail: gohar.baghdasaryan[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 13  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Britta Notka Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 73 79 480   |   Fax: +49 4351 / 73 79 490
E-Mail: britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 10  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Maike Tüxen Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-422   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: maike.tuexen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 16  

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Lisa Wollesen Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-470   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: lisa.wollesen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 13  


Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel: +49 43 51 / 7379 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Ilka Marquardt Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-163   |   Fax: +49 4351 / 7379-169
E-Mail: ilka.marquardt[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 22  

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Tel: +49 4351 / 7379-164   |   Fax: +49 4351 / 7379-169
E-Mail: carola.strauchmann[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 21  


Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Fleckeby
Schmiederedder 5
24357 Fleckeby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 180   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 189
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

dienstags: 08.30 - 12.00 Uhr
donnerstags: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Fleckeby auch die Verwaltungsstellen Damp, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Katja Szameit Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-424   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: katja.szameit[at]amt-schlei-ostsee.de


Amt Schlei-Ostsee

Verwaltungsstelle Rieseby
Dorfstraße 13
24354 Rieseby
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 219   |   Fax: +49 43 55 / 99 98 54
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags und mittwochs: 08.30 - 12.00 Uhr
montags 14.00 - 17.30 Uhr

Die Verwaltungsstelle Rieseby ist am 12.04.2023 und 14.04.2023 ganztägig geschlossen.

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Rieseby auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Frau Stefanie Grimm Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-219   |   Fax: +49 43 55 / 99 98 54
E-Mail: stefanie.grimm[at]amt-schlei-ostsee.de