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Leistungen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wasserversorgungsanlagen müssen unter bestimmten Voraussetzungen beim Kreis / bei der kreisfreien Stadt angezeigt werden.


Beschreibung

Betreiber von Wasserversorgungsanlagen unterliegen einer Anzeigepflicht, wenn

  • eine Wasserversorgungsanlage errichtet wird,
  • eine Wasserversorgungsanlage erstmalig in Betrieb genommen oder wieder in Betrieb genommen wird,
  • bauliche oder betriebstechnische Änderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwasser Auswirkungen haben können, durchgeführt werden sollen,
  • das Eigentum oder das Nutzungsrecht auf andere Personen übergeht.

Für Betreiber einer Brauchwassernutzungsanlage (z.B. Dachablauf- oder Regenwassernutzungsanlage) besteht eine Anzeigepflicht, wenn diese in einem Gebäude zusätzlich zu der vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist.


Zuständigkeit

An die Kreise und kreisfreien Städte.


erforderliche Unterlagen

Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden.


Rechtsgrundlage

§ 13 Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001).

§ 13 TrinkwV


Weitere Informationen

Weitere Informationen und Formulare für die Anzeige von Trinkwasser-Installationen oder Brauchwassernutzungsanlagen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.

Überwachung und Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift:

Postfach 905
Kaiserstraße 8
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr