Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen
Leistungen
Landesportal Schleswig-Holstein
Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen
Wenn Sie Strahlenschutzverantwortlicher sind, haben Sie die Behörde über die Bestellung und Abbestellung von Strahlenschutzbeauftragten zu informieren. Gleiches gilt, wenn sich der Aufgabenbereich oder die Befugnisse des bestellten Strahlenschutzbeauftragten ändern.
Beschreibung
Wenn Sie als Strahlenschutzverantwortlicher einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde umgehend mitteilen.
Der Mitteilung sind Nachweise über die erforderliche Fachkunde des bestellten Strahlenschutzbeauftragten beizufügen. In der Mitteilung sind zudem auch die Aufgaben und Befugnisse der/des Strahlenschutzbeauftragten sowie die Angaben zum inner-betrieblichen Entscheidungsbereich anzugeben.
Ändern sich die Aufgaben oder Befugnisse der/des bestellten Strahlenschutzbeauftragten oder scheidet der/die bestellte Strahlenschutzbeauftragte/r aus und Sie bestellen einen neuen Strahlenschutzbeauftragten, müssen Sie ebenfalls die zuständige Behörde hierüber informieren.
Kurztext
- Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten Entgegennahme
- Angaben zu den Röntgeneinrichtungen beziehungsweise den radioaktiven Stoffen, mit denen der Strahlenschutzbeauftragte umgehen wird
- Beschreibung der Aufgaben, des innerbetrieblichen Entscheidungsbereiches und der Befugnisse (z.B. Weisungsbefugnis, Handlungsbefugnis etc.)
Zuständig: Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Zuständigkeit
Das Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)
Fristen
- Mithilfe des online zur Verfügung stehenden Formulars teilen Sie der Behörde die Bestellung oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mit. Ihrem Betriebs- oder Personalrat übermitteln Sie die Kopie Ihrer Mitteilung.
- Die Behörde prüft Ihre Angaben und die Voraussetzungen. Gegebenenfalls wird Ihre Mitteilung bestätigt, in jedem Fall wird Ihnen die Verwaltungsgebühr mitgeteilt.
Voraussetzungen
- Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der zum Strahlenschutzbeauftragten bestellten und mitgeteilten Person ergeben.
- Vorliegen der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz
- Bei Ärzten oder Ärztinnen: Approbation
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Mitteilung ist unverzüglich bei der Behörde abzugeben.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesem oder weiteren Betreibern mit Angabe des Betreibers und in welchem Umfang.
- Bei Ärzten oder Ärztinnen: Nachweis der Approbation
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Referat Strahlenschutz
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-7239
E-Mail:
schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:
24171 Kiel