Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
Leistungen
Landesportal Schleswig-Holstein
Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
Wer als Dolmetscher/in offiziell ermächtigt werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
verwandte Vorgänge
- Genehmigung beantragen, um Pflanzenschutzmittel im Einzelfall außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets zu verwenden
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
- Telemedien
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.